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Wer sind wir? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Edith Gasenzer   
Montag, 30. Januar 2006

Wer sind wir?
OASE = Ohne-Alkohol-Selbsthilfe

Aus einer Gesprächsrunde des Gesundheitsamtes 1992 wurde der Verein Oase e.V. gegründet. Dieser Schritt sollte für uns Alkoholiker mehr Selbstständigkeit und eigene Verantwortung bringen. Der einzige nicht Betroffene ist unser Psychologe Herr Egbert Joost, damals führte er die Gesprächsrunde. Heute ist er in den Vorstand gewählt. Während der Gründungsversammlung sollte auch ein unseren Anliegen entsprechender Name gefunden werden. So wurden die Namen Ohne, Alkohol und Selbsthilfe zu OASE zusammen gefügt. Als nächstes wollten wir auch ein Logo, welches unser Ansinnen verdeutlicht.

In der Anfangsphase haben wir uns einmal wöchentlich getroffen. Nach bekannt werden unseres Vereines und einigen Veröffentlichungen in der regionalen Presse hatten wir regen Zulauf, so dass wir einen zweiten Gruppentag eingerichtet haben. Grundlagen unserer Gruppen sind Vertauen durch absolute Diskretion. Niemand braucht sich sorgen, dass etwas publik wird. Alles was während einer Gruppenstunde zu hören und zu sehen ist, bleibt in unseren Räumen.

Einen weiteren Schritt machte der Verein 1998. Ab Juli haben wir mittels der Förderung durch das Arbeitsamt, der Stadt Ludwigsfelde und der Kreisverwaltung eine "Kontakt- und Informationsstelle bei Suchtgefahren" einrichten können. Betroffene, Angehörige, Kinder und Jugendliche können sich ohne Vorbedingungen informieren. Gespräche in der Kontaktstelle werden vertraulich und ohne Erfassung von Daten geführt.

Der Verein wird durch die Stadt Ludwigsfelde und dem Landkreis Teltow-Fläming unterstützt.

Edith Gasenzer
(Vereinsvorsitzender)

 
Unsere kleine Fotogalerie PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 16. Februar 2006
h_25_hinweisschild_an_der_strae_1.jpgHier geht es zur Fotogalerie >>>
 
Satzung der OASE e.V. Ludwigsfelde PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Montag, 30. Januar 2006
§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen "OASE (Ohne Alkohol Selbsthilfe) e.V." mit dem Sitz in Ludwigsfelde, Straße der Jugend 30 a und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name Oase e.V.

§ 2 Vereinszweck

1. Der Ludwigsfelder Verein "Oase e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er verwendet seine Mittel entsprechend §58 Nr. 1 AO ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke.
2. Zweck des Vereins ist es, alkohol- und drogenkranken Menschen und gefährdeten Gruppen Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln.
3. Alkohol- und drogenkranken Menschen bei Problemen des Lebens ohne Alkohol und Drogen Unterstützung zugeben.
4. Familienangehörigen von Betroffenen als Kontaktadresse zu dienen.
5. Betroffenen bei der Problembewältigung Unterstützung zu geben.
6. Aufklärungsarbeit über Alkohol- und Drogenmissbrauch zu leisten.
7. Kontakte zu anderen Vereinen und Institutionen dieser Problematik zu pflegen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein "OASE e. V." ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereines. Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Verein zweckfremd sind und durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Der Verein besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Außerordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die sich nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen.

§ 5 Rechte und Pflichten

1. Jedem Mitglied stehen folgende Rechte zu:
- Einflussnahme auf das Vereinsleben durch Anträge, Abstimmungen und Wahlen
- die Möglichkeit, sich in Funktionen des Vereins wählen zu lassen
- das Recht auf Auskunft
- Teilnahme an Vorstandssitzungen des Vereins.
2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, den Vereinszweck zu unterstützen.

§6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

1. Mitglieder werden vom Vorstand aufgenommen.
2. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung.
3. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.

§ 7 Organe des Vereins

1. Vorstand
2. Mitgliederversammlung

§ 8 Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus
-1. Vorsitzenden
-2. Vorsitzenden
-3. Schriftführer/Kassierer
2. Die Organe werden von den Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für 3 Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Bei Abwahl bleiben sie so lange im Amt, bis der neugewählte Vorstand arbeitsfähig ist.
3. Der Vorstand vertritt den Verein im Rechtsverkehr. Ihm obliegt die Geschäftsführung. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

§ 9 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand unter Einhaltung der Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
2. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung
- Wahl des Vorstandes
- Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
Beitrag:12,- € / Jahr
-Satzungsänderungen und Vereinsauflösung können nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung bei 2/3-Mehrheit aller anwesenden Mitglieder vorgenommen werden.
- Beschlüsse über den Ausschluss eines Mitgliedes.
Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angaben des Zwecks und der Gründe fordern.
4. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 10 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins "OASE e.V." ist das Kalenderjahr.

§ 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vermögens

1. Die Auflösung des Vereins OASE e.V. kann nur die Mitgliederversammlung entscheiden. Es bedarf der 2/3-Mehrheit.
2. Die Auflösung kann nur im laufenden Geschäftsjahr zum 30.06 erfolgen. Die Vereinsgeschäfte sind dann bis zum 31.12.des Jahres weiterzuführen und abzuschließen.
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an das "Märkische Kinderdorf e.V.", der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Schlußbestimmung

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 15.12.2003 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung der OASE vom19.08.1992 außer Kraft.

Ludwigsfelde den 15.12.2003
 
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